LEISTUNGEN

HAUSKRANKENPFLEGE

Unsere Hauskrankenpflege wird ausschließlich von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin durchgeführt. Der Klient und die Klientin profitieren von dem geringen Betreuungswechsel und unserer Professionalität. Wichtig ist eine hausärztliche Überweisung, damit eine Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden kann. In Zusammenarbeit mit den umliegenden Hausärzten und Hausärztinnen holen wir die Arztanordnung ein. Die Dokumentationspflicht gemäß §5 Abs. 4 GuKG führen wir gewissenhaft durch und behalten diese zehn Jahre auf.

DAS BIETEN WIR AN

GANZHEITLICHE KÖRPERPFLEGE

WECHSEL VON DAUERKATHETERN

KONTROLLE DER VITALWERTE

UNTERSTÜTZUNG UND EINSCHULUNG PFLEGENDER ANGEHÖRIGER

INJEKTION U. INFUSION NACH ÄRZTLICHER ANORDNUNG

SONDENNAHRUNG / PEG-SONDE

HILFESTELLUNG BEI NAHRUNGS-VERABREICHUNG

MEDIKAMENTE NACH ÄRZTLICHER ANORDNUNG BEREITSTELLEN UND VERABREICHEN

STOMAPFLEGE

VERBANDSWECHSEL NACH ÄRTZLICHER ANORDNUNG

BESORGUNGEN DES TÄGLICHEN BEDARFS

KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN BERUFSGRUPPEN

KOSTEN

  • Erstgespräch und Bedarfserhebung: 120,00 Euro
  • Hauskrankenpflege je halbe Stunde: 60,00 Euro
  • Hauskrankenpflege jede weitere halbe Stunde: 55,00 Euro
  • Wochenend- und Feiertagszuschlag in Höhe von 40,00 Euro
  • Pauschalpreise bei mehrmaligem Bedarf möglich
24H BETREUUNG

Die 24h Betreuung wird durch selbstständige Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen durchgeführt. Diese kommen meist aus der Slowakei und Rumänien.

Der Personenbetreuer und die Personenbetreuerin werden von uns geprüft und die notwendigen Anmeldungen bei den Behörden vorgenommen. Die Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen arbeiten selbstständig.

Unser Hauptaugenmerk liegt in der Qualitätskontrolle, die je nach Absprache wöchentlich oder monatlich von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin durchgeführt wird. Für uns steht die Versorgung und Betreuung im Mittelpunkt. Durch die regelmäßigen Qualitätskontrollen versichern wir Ihnen die bestmögliche Pflege und Betreuung.

Da die Überprüfung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorgenommen wird, ist es uns möglich, rasche Anweisungen an die Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen weiterzugeben.

Tätigkeitsbereich von Personenbetreuer und Personenbetreuerin
Unterstützung bei der Lebensführung: Dazu gehört die Gestaltung des Tagesablaufes oder die Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie das Zubereiten von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungsarbeiten und die Wäscheversorgung.
Alle Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen bekommen von Humanitas einen Notfallplan, welcher gemeinsam erarbeitet wird.
Das Haushaltsbuch wird von den Personenbetreuern und Personenbetreuerinnen selbständig geführt und für zwei Jahre aufbewahrt.
Der Personenbetreuer und die Personenbetreuerin erledigen im weiteren Sinne die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte und begleiten unsere Klienten und Klientinnen bei Aktivitäten.
KOSTEN
  • Humanitas verrechnet eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 790,00 Euro, dazu kommt die monatliche Gebühr in Höhe von 290,00 Euro.
    Inkludiert sind hier eine Qualitätskontrolle im Monat und alle dazugehörigen Maßnahmen, die durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin übernommen werden.
  • Die selbständigen Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen bekommen je nach Qualifikation einen Tagesgehalt zwischen 75,00€ – 120,00€.
  • Die Kostenrückerstattung für den Transport in Höhe von 250,00€ wird ebenfalls vom Auftraggeber übernommen.
  • Die Kosten der Sozialversicherung für die Betreuungskraft sind ebenso zu übernehmen, diese belaufen sich auf 145,36€ monatlich.
BEISPIELRECHNUNG

PFLEGESTUFE 3

28 Tage Turnus

+ selbständige Personenbetreuer und Personenbetreuerin 28 Tage x 80,00€

+ Transportkosten 250,00€

+ Sozialversicherung 145,36€ pro Kalendermonat

+ monatliche Gebühr an Humanitas 290,00€

Ausgaben: 2925,36€

Abzüglich:
– Pflegestufe 3 (551,60€)
– Zuschuss für selbständige Betreuungskraft 800,00€

Gesamtkosten: 1537,76€

PFLEGESTUFE 4

28 Tage Turnus

+ selbständige Personenbetreuer und Personenbetreuerin 28 Tage x 80,00€

+ Transportkosten 250,00€

+ Sozialversicherung 145,36€ pro Kalendermonat

+ monatliche Gebühr an Humanitas 290,00€

Ausgaben: 2925,36€

Abzüglich:
– Pflegestufe 4 (827,10€)
– Zuschuss für selbständige Betreuungskraft 800,00€

Gesamtkosten: 1298,26€

PFLEGESTUFE 5

28 Tage Turnus

+ selbständige Personenbetreuer und Personenbetreuerin 28 Tage x 80,00€

+ Transportkosten 250,00€

+ Sozialversicherung 145,36€ pro Kalendermonat

+ monatliche Gebühr an Humanitas 290,00€

Ausgaben: 2925,36€

Abzüglich:
– Pflegestufe 5 (1123,50€)
– Zuschuss für selbständige Betreuungskraft 800,00€

Gesamtkosten: 1001,86€

Voraussetzungen für den Zuschuss finden sie HIER.

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